Die OZD erhebt für die Veröffentlichung der Ergebnisse und für die statistischen Dienstleistungen Gebühren. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Verordnung vom 25. Juni 20039 über die Gebühren und Entschädigungen für statistische Dienstleistungen von Verwaltungseinheiten des Bundes.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.