Landesrecht 5 Landesverteidigung 51 Militärische Verteidigung
Droit interne 5 Défense nationale 51 Défense militaire

514.544.2

Verordnung des EJPD vom 18. November 2021 über die Mindestanforderungen an Geschäftsräume von Waffenhandlungen

514.544.2

Ordonnance du DFJP du 18 novembre 2021 sur les exigences minimales relatives aux locaux servant au commerce d’armes

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Art. 7 Ausnahmen

Erfüllen die Geschäftsräume die Mindestanforderungen nach dieser Verordnung nicht, so kann die zuständige kantonale Behörde ausnahmsweise eine Waffenhandelsbewilligung mit entsprechender Auflage erteilen, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller:

nicht mit Feuerwaffen, mit wesentlichen Bestandteilen von Feuerwaffen, mit Waffenzubehör oder mit Munition handeln will; oder

sich auf das Vermitteln der Gegenstände nach Buchstabe a oder auf Nichtfeuerwaffen beschränken will.

Art. 7 Exceptions

 

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.