Verordnung des EJPD vom 18. November 2021 über die Mindestanforderungen an Geschäftsräume von Waffenhandlungen
Ordonnance du DFJP du 18 novembre 2021 sur les exigences minimales relatives aux locaux servant au commerce d’armes
Die Geschäftsräume müssen mit Überfallmeldern und einer Alarmübertragung zu einer rund um die Uhr betriebenen Alarmempfangsstelle ausgestattet sein, die eine sofortige Alarmierung der Polizei sicherstellt. Die zuständigen kantonalen Behörden können vorsehen, dass die Alarmierung direkt an die Polizei geht.
Les locaux commerciaux doivent être équipés de boutons
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.