1 Der Qualifikationsrahmen umfasst acht Niveaustufen mit den drei Anforderungskategorien «Kenntnisse», «Fertigkeiten» und «Kompetenzen». Die Niveaustufen und Anforderungskategorien sind in Anhang 1 definiert. Sie orientieren sich an Anhang 2 der Empfehlung des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 20082 zur Einrichtung des europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen.
2 Jeder Berufsbildungsabschluss wird einer Niveaustufe zugeordnet.
2 ABl. C 111 vom 06.05.2008, S. 1
1
2
2 JO C 111 du 6.5.2008, p. 1
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.