1 Im Falle des Artikels 12 teilt das Verschreibungsamt des neuen ordentlichen Standorts der Pfandsache den Neueintrag dem Pfandgläubiger mit.
2 Im Falle des Artikels 13 teilt das Verschreibungsamt des ordentlichen Standorts der Pfandsache den Neuvertrag oder die Löschung dem Verpfänder und dem Schuldner, der nicht Verpfänder ist, mit.
L’office du lieu de stationnement ordinaire porte l’inscription de l’engagement (art. 9 à 11) à la connaissance du constituant.
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