1 Das EBGB überwacht die Durchführung der Projekte.
2 Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller berichtet dem EBGB regelmässig über den Verlauf des Projekts und reicht ihm spätestens drei Monate nach dessen Abschluss einen Schlussbericht ein.
3 Das EBGB erlässt Weisungen über die Berichterstattung.
1 Le
2 Le requérant renseigne régulièrement le
3 Le
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.