1 Das Gesetz legt die Zahl der Gemeinden fest und benennt diese.
2 Das Gebiet jeder Gemeinde bestimmt sich nach den Unterlagen der amtlichen Vermessung.
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Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.