1 Jede Person hat Anspruch darauf, von den Behörden nach Treu und Glauben und ohne Willkür behandelt zu werden.
2 Verboten sind rückwirkende Gesetze, die den Privatpersonen zusätzliche Lasten auferlegen.
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Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.