Die Gerichte wenden das Bundesrecht und das kantonale Recht an. Sie wenden Gesetzes- oder Verordnungsbestimmungen, die gegen übergeordnetes Recht verstossen, nicht an. Die bundesrechtlichen Regelungen über die Anwendung der Bundesgesetze bleiben vorbehalten.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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