1 Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und in Ergänzung zur Initiative und Verantwortung der übrigen Gemeinwesen und der Privatpersonen ergreifen Staat und Gemeinden Massnahmen, die es jeder Person ermöglichen:
2 Staat und Gemeinden tragen den Interessen der Familie Rechnung. Sie sorgen insbesondere für die Schaffung von Voraussetzungen, welche die Elternschaft fördern und es namentlich erlauben, Familie und Beruf miteinander zu verbinden.
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