Auf jeden Fall tritt die neue Verfassung oder die Teilrevision der Verfassung erst in Kraft, wenn sie in der Volksabstimmung von der Mehrheit der Stimmenden angenommen worden ist.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.