Zwischen
dem Bundesrate der Schweizerischen Eidgenossenschaft
und
dem Einwohnergemeinderate der Stadt Bern
ist,
unter Vorbehalt der Ratifikation,
seitens der Schweizerischen Bundesversammlung einerseits,
und der Einwohnergemeinde der Stadt Bern andererseits,
zum Behuf der Erledigung der über die Tragweite des Bundesbeschlusses
vom 27. November 18481 entstandenen Differenzen
nachfolgende Übereinkunft abgeschlossen worden:
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.