Dieses Übereinkommen liegt vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2012 am Sitz der Vereinten Nationen für die Vertragsparteien des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2001 und für die zur Kakaokonferenz der Vereinten Nationen von 2010 eingeladenen Regierungen zur Unterzeichnung auf. Der Rat des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2001 oder der Rat dieses Übereinkommens kann jedoch die Frist für die Unterzeichnung dieses Übereinkommens einmal verlängern. Der Rat notifiziert diese Verlängerung umgehend dem Verwahrer.
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