Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft. Die Vertragsparteien zeigen einander die Erfüllung ihrer verfassungsrechtlichen Vorschriften über den Abschluss und das Inkrafttreten von Staatsverträgen an.
Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommen wird das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Vereinigten Republik Tansania über den Luftlinienverkehr vom 19. Januar 19796 aufgehoben.
Le présent Accord entrera en vigueur à la date de sa signature.
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