Die Tarife für alle vereinbarten Linien sind in vernünftiger Höhe festzusetzen, wobei alle mitbestimmenden Einflüsse zu berücksichtigen sind, wie die Betriebskosten, ein vernünftiger Gewinn, die besondern Merkmale jeder Linie und die Tarife, welche von andern Luftverkehrsunternehmungen, welche ganz oder teilweise die gleiche Strecke befliegen, angewendet werden. Die Tarife werden in Übereinstimmung mit den folgenden Bestimmungen festgesetzt:
1. Die Tarife werden, wenn möglich, durch Verständigung zwischen den bezeichneten Unternehmungen nach Beratung mit andern Luftverkehrsunternehmungen, welche ganz oder teilweise dieselbe Strecke befliegen, festgesetzt. Diese Verständigung wird, soweit möglich, im Rahmen des Internationalen Luftverkehrsverbandes (IATA) verwirklicht. Die derart vereinbarten Tarife sind den Luftfahrtbehörden der Vertragsparteien zur Genehmigung zu unterbreiten. Wenn die Luftfahrtbehörden einer Vertragspartei diese Tarife nicht genehmigen, zeigen sie es schriftlich den Luftfahrtbehörden der andern Vertragspartei binnen fünfzehn Tagen nach dem Zeitpunkt der Mitteilung dieser Tarife oder innerhalb einer andern zu vereinbarenden Frist an.
2. Wenn die bezeichneten Unternehmungen zu keiner Verständigung gelangen können oder wenn die Tarife durch die Luftfahrtbehörden einer Vertragspartei nicht genehmigt worden sind, bemühen sich die Luftfahrtbehörden der beiden Vertragsparteien, eine Regelung der festzusetzenden Tarife zu finden.
3. In letzter Linie wird die Meinungsverschiedenheit dem in Artikel 9 hiervor vorgesehenen Schiedsverfahren unterworfen.
4. Die bereits festgesetzten Tarife bleiben in Kraft, bis neue Tarife in Übereinstimmung mit diesem Artikel oder mit dem Artikel 9 hiervor festgesetzt worden sind.
Les tarifs de tout service agréé seront fixés à des taux raisonnables, en prenant en considération tous les éléments déterminants, comprenant le coût de l’exploitation, un bénéfice raisonnable, les caractéristiques de chaque service et les tarifs perçus par d’autres entreprises de transports aériens desservant tout ou partie de la même route. Les tarifs seront fixés conformément aux dispositions suivantes:
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