Der Schweizerische Bundesrat
und
die Regierung des Königreichs Griechenland,
vom Wunsche geleitet, den Personen– und Güterverkehr mit Motorfahrzeugen auf der Strasse zwischen beiden Vertragsstaaten und im Transit durch ihr Hoheitsgebiet zu regeln,
haben folgendes vereinbart:
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.