1. Die Vertragsparteien streben die Erleichterung und Förderung ausländischer Investitionen in, den Handel mit und die Verbreitung von Waren und Dienstleistungen an, die umweltfreundlich sind, einschliesslich Umwelttechnologien, nachhaltige erneuerbare Energien sowie Waren und Dienstleistungen, die energieeffizient sind oder ein Umweltzeichen tragen. Damit zusammenhängende nichttarifäre Handelshemmnisse werden als Teil dieser Bestrebungen angegangen.
2. Die Vertragsparteien streben die Erleichterung und Förderung ausländischer Investitionen in, den Handel mit und die Verbreitung von Waren und Dienstleistungen an, die einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten, einschliesslich Waren und Dienstleistungen, die im Rahmen von Programmen für fairen und ethischen Handel angeboten werden.
3. Zu diesem Zweck vereinbaren die Vertragsparteien einen Meinungsaustausch und können gemeinsam oder bilateral in diesem Bereich eine Zusammenarbeit in Betracht ziehen.
4. Die Vertragsparteien fördern die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen bezüglich Waren, Dienstleistungen und Technologien, die einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten und umweltfreundlich sind.
1. Les Parties s’attachent à faciliter et à promouvoir les investissements étrangers, ainsi que le commerce et la diffusion de produits et services bénéfiques à l’environnement, y compris les technologies environnementales, les énergies renouvelables durables, ainsi que les biens et services efficients sur le plan énergétique ou portant un label écologique. Ces efforts englobent les obstacles non tarifaires relevant de ce domaine.
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