1. Die Parteien anerkennen die Wichtigkeit der Förderung von grenzüberschreitenden Investitionen und Technologieflüssen als ein Mittel, um Wirtschaftswachstum und Entwicklung zu erreichen. In dieser Hinsicht kann die Zusammenarbeit Folgendes beinhalten:
(a) angemessene Massnahmen für die Identifizierung von Investitionsmöglichkeiten sowie Informationskanäle bezüglich investitionsrelevanter Regelungen;
(b) die Bereitstellung von Informationen über Massnahmen der Parteien bezüglich der Förderung von Auslandinvestitionen (technische Unterstützung, finanzieller Beistand, Investitionsversicherung usw.);
(c) die Förderung eines rechtlichen Umfelds, das vermehrten Investitionsflüssen förderlich ist, einschliesslich des Abschlusses bilateraler Abkommen; und
(d) die Entwicklung von Mechanismen für gemeinsame Investitionen, insbesondere im Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen.
2. Die Parteien anerkennen, dass es unangebracht ist, Investitionen durch eine Lockerung von Gesundheits-, Sicherheits- oder Umweltstandards zu fördern.
1. Les Parties reconnaissent l’importance de la promotion des flux d’investissement et de technologies entre elles en tant que moyen de réaliser la croissance et le développement économiques. La coopération en la matière peut comprendre:
2. Les Parties conviennent qu’il est inopportun d’encourager l’investissement en abaissant les normes relatives à la santé, à la sécurité ou à l’environnement.
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