Die am 12. Februar 19493 in Brüssel zwischen der Schweiz einerseits und der Belgisch‑Luxemburgischen Wirtschaftsunion und dem Königreich der Niederlande anderseits abgeschlossene Tarifübereinkunft mit den beigelegten Listen und den dazugehörigen Zusatzprotokollen fallen dahin.
3 [AS 1949 I 381, 1953 1328]
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