Auf Begehren einer am Konflikt beteiligten Partei soll gemäss einem zwischen den beteiligten Parteien festzusetzenden Verfahren eine Untersuchung eingeleitet werden über jede behauptete Verletzung des Abkommens.
Kann über das Untersuchungsverfahren keine Übereinstimmung erzielt werden, so sollten sich die Parteien über die Wahl eines Schiedsrichters einigen, der über das zu befolgende Verfahren zu entscheiden hat.
Sobald die Verletzung festgestellt ist, sollen ihr die am Konflikt beteiligten Parteien ein Ende setzen und sie so rasch als möglich ahnden.
Aucune Partie contractante ne pourra s’exonérer elle‑même, ni exonérer une autre Partie contractante, des responsabilités encourues par elle‑même ou par une autre Partie contractante en raison des infractions prévues à l’article précédent.
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