Jede Meinungsverschiedenheit über Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens, die nicht durch direkte Verhandlungen zwischen den Parteien geregelt werden konnte, kann von einer der beiden Parteien einem aus drei Mitgliedern bestehenden Schiedsgericht zur Beurteilung unterbreitet werden.
Der Bundesrat und der Verband bezeichnen je ein Mitglied des Gerichtes. Die so ernannten Mitglieder wählen ihren Präsidenten. Im Falle der Uneinigkeit der Mitglieder über die Person des Präsidenten wird dieser durch den Präsidenten des Bundesgerichtes bezeichnet.
1. Le présent accord peut être révisé à la demande de l’une ou l’autre partie.
2. Dans cette éventualité, les deux parties se concerteront sur les modifications qu’il peut y avoir lieu d’apporter aux dispositions du présent accord.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.