Die Regierung der Französischen Republik lässt dieses Protokoll unmittelbar nach seinem Inkrafttreten gemäss Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen beim Sekretariat der Vereinten Nationen registrieren.
Geschehen zu Paris am 12. Juli 1974 in einer Urschrift in deutscher, dänischer, französischer, niederländischer und schwedischer Sprache; bei Unstimmigkeiten ist der französische Wortlaut massgebend. Die Urschrift wird im Archiv des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Französischen Republik hinterlegt, das den Staaten, die dieses Protokoll unterzeichnet haben oder ihm beigetreten sind, eine beglaubigte Abschrift übermittelt.
Dès l’entrée en vigueur du présent Protocole, le Gouvernement de la République française le fera enregistrer auprès du Secrétariat des Nations Unies, conformément à l’art. 102 de la Charte des Nations Unies.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.