Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach der auf diplomatischem Weg erfolgten gegenseitigen Bekanntmachung, dass ihre inneren Vorschriften für das Inkrafttreten dieses Abkommens erfüllt sind in Kraft.
Geschehen zu Kiew, am 11. Juli 2003 in zwei Urschriften, jeweils in deutscher und ukrainischer Sprache, wobei beide Texte gleichermassen authentisch sind.
Für den | Für das |
Ruth Metzler-Arnold | Oleksandr O. Tschalyi |
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Ceci n’est pas une publication officielle. Seule la publication opérée par la Chancellerie fédérale fait foi. Ordonnance sur les publications officielles, OPubl.