Wird über eine Drittverwahrungsstelle ein Zwangsliquidationsverfahren zum Zwecke einer Generalexekution eröffnet, so hat die Verwahrungsstelle die Absonderung der Bucheffekten ihrer Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber bei der Drittverwahrungsstelle geltend zu machen.
If a sub-custodian is subject to proceedings for compulsory liquidation, the custodian shall seek the exclusion of its account holders' intermediated securities from the sub-custodian's estate.
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