Vermögenswerte, die im Rahmen von Anlagetechniken oder bei OTC-Geschäften als Sicherheiten entgegengenommen werden, haben die Anforderungen dieses Abschnitts zu erfüllen.
Assets received as collateral as part of investment techniques or OTC transactions must satisfy the requirements of this section.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.