1 Die Forderungen gegen Gegenparteien aus Geschäften mit Derivaten sind auf der Basis der aktuellen positiven Wiederbeschaffungswerte zu berechnen.
2 Positive und negative Wiederbeschaffungswerte aus Geschäften mit Derivaten mit derselben Gegenpartei können aufgerechnet werden, wenn mit dieser Gegenpartei eine Vereinbarung (Nettingvertrag) besteht, die den geltenden rechtlichen Anforderungen genügt und rechtlich durchsetzbar ist.
3 Forderungen aus Geschäften mit Derivaten gegen eine zentrale Gegenpartei einer Börse oder eines anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Marktes sind nicht zu berücksichtigen, wenn:
1 Claims against counterparties arising from derivative transactions must be calculated on the basis of the current positive replacement values.
2 Positive and negative replacement values arising from transactions in derivatives with the same counterparty may be netted if a netting agreement exists that meets the current legal requirements and is legally enforceable.
3 Claims arising from derivative transactions against a central counterparty of an exchange or another regulated market open to the public must not be taken into account if:
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.