Die vertragliche Weitervergabe von Schutzaufgaben ist verboten, es sei denn, die einsetzende Behörde hat vorgängig ihre schriftliche Zustimmung gegeben.
The subcontracting of protection tasks is prohibited without the prior written consent of the contracting authority.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.