1 Leistungsstudien entsprechen der Kategorie A, wenn:
- a.
- es sich um eine interventionelle Leistungsstudie handelt und folgende Voraussetzungen erfüllt sind (Unterkategorie A1):
- 1.
- das zu untersuchende Produkt trägt ein Konformitätskennzeichen nach Artikel 12 IvDV33,
- 2.
- das zu untersuchende Produkt wird gemäss der Gebrauchsanweisung angewendet,
- 3.
- die Bereitstellung auf dem Markt, die Inbetriebnahme oder die Anwendung des zu untersuchenden Produkts ist in der Schweiz nicht verboten,
- 4.
- es werden keine der Verfahren nach Buchstabe b Ziffer 2 angewendet;
- b.
- eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist (Unterkategorie A2):
- 1.
- es handelt sich um eine nicht-interventionelle Leistungsstudie, die nicht unter Artikel 2a Absätze 1–3 fällt,
- 2.
- es handelt sich um eine interventionelle Leistungsstudie nach Buchstabe a Ziffern 1–3 und:
- –
- es werden chirurgisch-invasive Verfahren angewendet, um den betroffenen Personen ausschliesslich zum Zweck der Leistungsstudie biologisches Material zu entnehmen oder
- –
- die betroffenen Personen werden gegenüber den unter normalen Verwendungsbedingungen des zu untersuchenden Produkts angewandten Verfahren zusätzlichen invasiven oder belastenden Verfahren unterzogen.
2 Leistungsstudien entsprechen der Kategorie C, wenn es sich um eine interventionelle Leistungsstudie handelt und:
- a.
- das zu untersuchende Produkt ein Konformitätskennzeichen nach Artikel 12 IvDV trägt, aber nicht gemäss der Gebrauchsanweisung angewendet wird (Unterkategorie C1);
- b.
- das zu untersuchende Produkt kein Konformitätskennzeichen nach Artikel 12 IvDV trägt (Unterkategorie C2); oder
- c.
- die Bereitstellung auf dem Markt, die Inbetriebnahme oder die Anwendung des zu untersuchenden Produkts in der Schweiz verboten ist (Unterkategorie C3).