1 Das BAKOM ist ermächtigt, von den Wirtschaftsakteurinnen, von dem für die Inbetriebnahme eines Betriebsmittels verantwortlichen Dienstleistungserbringer oder dem Eigentümer oder der Eigentümerin einer ortsfesten Anlage die Dokumente und Informationen zu verlangen, die es zur Erfüllung seiner Kontrollaufgabe benötigt. Es setzt dazu eine angemessene Frist.
2 Bei den Kontrollen müssen die Betreiberinnen und Betreiber sowie die Benutzerinnen und Benutzer Folgendes vorlegen:
3 Besteht Grund zur Annahme, dass eine ortsfeste Anlage den geltenden Vorschriften nicht entspricht, insbesondere bei Störungen, so kann das BAKOM von der Eigentümerin oder vom Eigentümer verlangen, dass sie oder er die Konformität der Anlage mit den grundlegenden Anforderungen dieser Verordnung nachweist.
1 OFCOM is authorised to request from the economic operators, the service provider responsible for the putting equipment into service or from the owner of a fixed installation the documentation and information that it requires to fulfil its inspection obligation. It shall allow an appropriate period for the documentation and information to be provided.
2 With regard to the inspections, operators and users must disclose the following:
3 If there is reason to assume that a fixed installation does not comply with the regulations in force, and in particular in cases of disturbance, OFCOM may request the owner to demonstrate that the installation meets the essential requirements of this Ordinance.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.