1 Ein gebrauchtes Betriebsmittel darf nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es die zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens gültigen Anforderungen erfüllt.
2 Ein gebrauchtes Betriebsmittel, bei dem für seine Funktion wichtige Bauteile geändert wurden, unterliegt den gleichen Bestimmungen wie ein neues Betriebsmittel.
1 Second-hand equipment may be made available on the market only if it meets the requirements in force at the time it was first made available on the market.
2 Second-hand equipment in which important components have been modified for its operation are subject to the same provisions as new equipment.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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