(Art. 65 Abs. 4 BBG)
1 Die mit dem Vollzug betrauten Stellen haben Zutritt zu Veranstaltungen der Berufsbildung. Sie können Auskünfte verlangen und Unterlagen einsehen, die die Berufsbildung betreffen.
2 Das SBFI kann bei den Kantonen und den direkt mit Vollzugsaufgaben betrauten Dritten Informationen und Auskünfte einholen.
(Art. 65 para. 4 VPETA)
1 Persons entrusted with implementation tasks may attend VPET-related events. They may obtain information and view documents relating to VPET.
2 SERI may obtain information from the Cantons and third parties directly entrusted with implementation tasks.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.