1 Eine im Ausland ergangene Entscheidung wird in der Schweiz nicht anerkannt, wenn die Anerkennung mit dem schweizerischen Ordre public offensichtlich unvereinbar wäre.
2 Eine im Ausland ergangene Entscheidung wird ebenfalls nicht anerkannt, wenn eine Partei nachweist:
3 Im Übrigen darf die Entscheidung in der Sache selbst nicht nachgeprüft werden.
1 A foreign decision is not recognized in Switzerland if recognition is manifestly incompatible with Swiss public policy.
2 Recognition of a decision shall also be denied if a party establishes:
3 Other than that, the foreign decision may not be reviewed on the merits.
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