1 Wird eine Eingabe, die mangels Zuständigkeit zurückgezogen oder auf die nicht eingetreten wurde, innert eines Monates seit dem Rückzug oder dem Nichteintretensentscheid bei der zuständigen Schlichtungsbehörde oder beim zuständigen Gericht neu eingereicht, so gilt als Zeitpunkt der Rechtshängigkeit das Datum der ersten Einreichung.
2 Gleiches gilt, wenn eine Klage nicht im richtigen Verfahren eingereicht wurde.
3 Vorbehalten bleiben die besonderen gesetzlichen Klagefristen nach dem SchKG31.
1 The pendency of an action has in particular the following effects:
2 When compliance with statutory deadline under private law depends on the date of the statement of claim, of raising an action or of another act initiating legal proceedings, the relevant moment is that of pendency in accordance with this Code.
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