1 Eine Person, der ein Schiedsrichteramt angetragen wird, hat das Vorliegen von Umständen unverzüglich offenzulegen, die berechtigte Zweifel an ihrer Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit wecken können.
2 Diese Pflicht bleibt während des ganzen Verfahrens bestehen.
1 The arbitrators shall confirm acceptance of their office.
2 The arbitral tribunal is constituted only when all the arbitrators have accepted their office.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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