1 Der Umsatz eines beteiligten Unternehmens setzt sich zusammen aus den Umsätzen aus eigener Geschäftstätigkeit und den Umsätzen:
2 Bei der Berechnung des Gesamtumsatzes eines beteiligten Unternehmens sind die Umsätze aus Geschäften zwischen den in Absatz 1 genannten Unternehmen nicht zu berücksichtigen.
3 Umsätze eines Gemeinschaftsunternehmens, das von den beteiligten Unternehmen gemeinsam kontrolliert wird, sind diesen Unternehmen zu gleichen Teilen zuzurechnen. Absatz 2 ist sinngemäss anwendbar.
1 The turnover of an undertaking concerned shall consist of the turnover from its own business activities and the turnover of:
2 In calculating the total turnover of an undertaking concerned, the turnover from business activities between the undertakings mentioned in paragraph 1 shall not be taken into account.
3 The turnover of a joint venture that is jointly controlled by the undertakings concerned shall be apportioned among those undertakings in equal parts. Paragraph 2 applies by analogy.
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