1 Die Behörde, die sich als unzuständig erachtet, überweist die Sache ohne Verzug der zuständigen Behörde.
2 Erachtet die Behörde ihre Zuständigkeit als zweifelhaft, so pflegt sie darüber ohne Verzug einen Meinungsaustausch mit der Behörde, deren Zuständigkeit in Frage kommt.
1 An authority that regards itself as not having jurisdiction shall refer the matter without delay to the competent authority.
2 If an authority regards its jurisdiction as doubtful, it shall immediately enter into an exchange of views with the authority which it considers to have jurisdiction.
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