Die zuständige Behörde verfügt im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes und dieser Verordnung über die Zugänglichkeit aller von ihr erstellten oder empfangenen Unterlagen.
In terms of the Act and of this Ordinance, the competent authority shall have power to rule on access to all documents written or received by it.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.